Urheberrecht

Veröffentlicht von Lennart Osterhus am

Urheberrecht

Einführung

Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums. Urheberinnen und Urheber eines Werkes besitzen nicht übertragbare Rechte, insbesondere das Veröffentlichungsrecht (ob überhaupt und in welcher Form) sowie das Namensnennungsrecht. Dazu kommen übertragbare Rechte wie das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe.

Übertragung von Urheberrechten

Die Übertragung „einfacher“ Nutzungsrechte erlaubt eine parallele Veröffentlichung an anderer Stelle oder in anderer Form. Die Einräumung „ausschließlicher“ Nutzungsrechte an einen Verlag hingegen erlaubt dem Autor bzw. der Autorin keine weitere Nutzung des eigenen Werkes. Nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei deutschem Verlagsstandort, erlaubt das sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht (§38 (4) UrhG) unabhängig vom unterzeichneten Autorenvertrag die Publikation von bereits erschienenen Zeitschriftenartikeln in der akzeptierten Manuskriptversion ein Jahr nach ihrem Erscheinen. Dies kann beispielsweise auf tub.dok, dem eigenen Open Access Repository der TUHH geschehen.

Literatur