Die Übertragung „einfacher“ Nutzungsrechte erlaubt eine parallele Veröffentlichung an anderer Stelle oder in anderer Form. Die Einräumung „ausschließlicher“ Nutzungsrechte an einen Verlag hingegen erlaubt dem Autor bzw. der Autorin keine weitere Nutzung des eigenen Werkes. Nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei deutschem Verlagsstandort, erlaubt das sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht (§38 (4) UrhG) unabhängig vom unterzeichneten Autorenvertrag die Publikation von bereits erschienenen Zeitschriftenartikeln in der akzeptierten Manuskriptversion ein Jahr nach ihrem Erscheinen. Dies kann beispielsweise auf tub.dok, dem eigenen Open Access Repository der TUHH geschehen.