Online-Lehre und Lehrdeputat
Veröffentlicht von Lennart Osterhus am
Online-Lehre und Lehrdeputat
Einführung
Aus der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) der Freien und Hansestadt Hamburg ergibt sich, wie viel Lehrleistung (Lehrdeputat) die Angehörigen einer Gruppe des wissenschaftlichen Personals erbringen müssen oder höchstens erbringen dürfen. Die Lehrverpflichtung wird dabei in Lehrveranstaltungsstunden (LVS) angegeben.
An der TUHH haben die Professorinnen und Professoren ein Lehrdeputat von neun LVS pro Semester (§ 10 Abs. 3 LVVO). Bei befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf die Lehrverpflichtung höchstens fünf LVS betragen (§ 14 Abs. 2 LVVO). Die LVVO regelt, welche Anteile für welche konkreten Lehrleistungen anrechenbar sind.
Vorlesungen, Übungen, Seminare, Kolloquien und Repetitorien können entsprechend ihrer tatsächlichen Stundenzahl angerechnet werden. In der Hochschule durchgeführte Praktika sind mit dem Faktor 0,5 anrechenbar. Muss die Lehrperson nicht ständig verfügbar sein, gilt ein Faktor von 0,3 (§ 4 LVVO).

Tipps
Online-Veranstaltungen auf Lehrdeputat anrechnen?
Die Erstellung von begleitendem Online-Lernmaterial bringt an der TUHH grundsätzlich keine Veränderung bei der Deputatsberechnung mit sich, sondern wird gemäß § 5a LVVO wie bisher – z.B. bei der Bereitstellung eines Papierskripts – im Rahmen der bestehenden Regeln abgegolten (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, S. 18). Dasselbe gilt für die Betreuung von Online-Aktivitäten, wie die Beantwortung von Fragen in einem Online-Forum oder die Lenkung studentischer Aktivitäten in einem virtuellen Planspiel.
Voraussetzung für eine Anrechnung in Anlehnung an die Regeln der Präsenzlehre ist, dass die Online-Veranstaltung während der Durchführung von der Lehrperson aktiv betreut wird und die zeitliche Belastung einschließlich Vor- und Nachbereitung mindestens derjenigen der Offline-Variante der Veranstaltungsart entspricht (§ 5a LVVO).
Literatur
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 21. Wahlperiode, Drucksache 21/5861 v. 04.10.16: Große Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens, Stephan Gramm, Thilo Kleibauer, Dietrich Wersich, Karin Prien (CDU) und Fraktion vom 07.09.2016 und Antwort des Senats. Zugriff am 13.03.2017 unter https://kleineanfragen.de/hamburg/21/5861-macht-der-senat-beziehungsweise-die-zustaendige-behoerde-die-hamburger-hochschulen-fit-fuer-den-digitalen-wandel.txt
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18.07.2001 (HmbGVBI., S. 171)
Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) vom 21.12.2004 (HmbGVBI. S. 497), zuletzt geändert am 23.05.2016 (HmbGVBI. S. 205, 207)