Aus der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) der Freien und Hansestadt Hamburg ergibt sich, wie viel Lehrleistung (Lehrdeputat) die Angehörigen einer Gruppe des wissenschaftlichen Personals erbringen müssen oder höchstens erbringen dürfen. Die Lehrverpflichtung wird dabei in Lehrveranstaltungsstunden (LVS) angegeben.
An der TUHH haben die Professorinnen und Professoren ein Lehrdeputat von neun LVS pro Semester (§ 10 Abs. 3 LVVO). Bei befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf die Lehrverpflichtung höchstens fünf LVS betragen (§ 14 Abs. 2 LVVO). Die LVVO regelt, welche Anteile für welche konkreten Lehrleistungen anrechenbar sind.
Vorlesungen, Übungen, Seminare, Kolloquien und Repetitorien können entsprechend ihrer tatsächlichen Stundenzahl angerechnet werden. In der Hochschule durchgeführte Praktika sind mit dem Faktor 0,5 anrechenbar. Muss die Lehrperson nicht ständig verfügbar sein, gilt ein Faktor von 0,3 (§ 4 LVVO).