Open Educational Resources – Open was?

Offene respektive freie Bildungmaterialien (Open Educational Resources, kurz OER) haben in den letzten Jahren auf unterschiedlichen Ebenen im Bildungsbereich Einzug gehalten und rücken nun auch in Hamburg im Rahmen der HOOU verstärkt in den Fokus der akademischen Lehre.

Aber nicht nur im Kontext der HOOU taucht in letzter Zeit immer wieder der Begriff OER auf. Doch was ist damit gemeint? Wie ist OER definiert?
Genau lässt sich das im Moment nicht bestimmen, da es eine noch im Aufbau befindliche internationale Bildungsbewegung ist, in der es (noch) keinen einheitlichen, verbindlichen Konsens in der Definitionsbestimmung gibt. OER wird in unterschiedlichen Bedeutungen und Kontexten verwendet, wodurch es mal als einzelnes Medium und mal als Dachbezeichnung für eine Gruppe von Elementen in Erscheinung treten kann. Daher lassen sich OER als offene Werke jeglicher Art mit Bildungswert verstehen, die von einzelnen Medien (Text, Audio, Video oder Simulation) über Lehr- und Lernarrangements im Internet bis hin zu Büchern (analog oder digital) reichen können.

„Openness“ als Leitidee

Das zentralste Anliegen von OER wird durch den Begriff „open“ deutlich, der inspiriert von der “free software”-Bewegung einerseits den freien Zugang zum Material selbst (meist über das Internet) und andererseits einen erweiterten Nutzungsgrad meint, welcher neben der uneingeschränkten Distribution auch die Modifikation, die Kombination und/oder die Erweiterung der Inhalte für eigene Zwecke zulässt. Dadurch eignen sich OER bestens für die mediengestützte Hochschullehre, insbesondere dann, wenn es um die Herstellung offener transparenter Lehr-Lern-Settings geht, wie es beispielsweise beim Innovationsprojekt HOOU der Fall ist.

Freie Lizenzen als Schlüssel

Eine Ausnahme stellt die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung nach §52a UrhG dar, die unter bestimmten Voraussetzungen auch zustimmungsfrei die Zugänglichungmachung urheberrechtlich geschützter Werke möglich macht. Mehr dazu >>

Der oben skzizzierte freie Umgang mit den Inhalten der Materialien anderer ist jedoch nach dem Deutschen Urheberrecht nicht „einfach so“ möglich, nur weil das Material über das Internet zugänglich ist. Ist das Material nicht entsprechend gekennzeichnet, unterliegt es stets dem herkömmlichen Urheberschutz und jeder, der es verwenden möchte, muss vorher dafür die Erlaubnis einholen und ggf. für die Nutzung zahlen. Freie Lizenzen setzen hier an; sie bauen auf den urheberrechtlichen Regelungen auf und ermöglichen (ohne direkte Rücksprache) die weitergehende Nutzung des Werkes unter Einbehaltung bestimmter Bedingungen. Solche Lizenzen erlauben also im vordefinierten Rahmen rechtlich einwandfrei die explizite Nutzung und Wiederverwendung des Werkes und bieten so mehr Raum für Kreativität und Verteilung als das Urheberrecht allein. Die häufigste verwendete Lizenz für OER ist die „Creative Commons“, ein einfach und modular aufgebautes Lizenzierungsmodell. Die Urheberschaft selbst wird beim Einsatz der Creative Commons und anderen freien Lizenzen nicht berührt, d. h. der Urheber oder die Urheberin muss auch weiterhin genannt werden.

OER

OER sind für den Bildungsbereich erstellte oder dafür geeignete frei zugängliche Materialien, die individuell bearbeitet und verteilt werden dürfen. Dafür stehen sie unter einer freien Lizenz, die eine individuelle Veränderung und Weiterverbreitung erlaubt.

Creative Commons Lizenzvertrag

Open Education Matters: Why is it important to share content? von Nadia Paola Mireles Torres ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung Lizenz 3.0.

Autor: Christian-Maximilan Steier

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