Innovatives Prüfen mit der neuen Prüfungsordnung

Im Herbst 2017 wurde an der TUHH eine neue Prüfungs- und Studienordnung (ASPO) verabschiedet. Unter anderem werden darin auch neue Prüfungsarten definiert (vgl. § 16). Neben den bekannten, wie der mündlichen Prüfung oder auch der Klausur gibt es dort z.B. das neue Format der „Fachtheoretisch-fachpraktischen Arbeit“ (FFA), die eine Kombination von verschiedenen Prüfungsleistungen erlaubt. Dieses Format eignet sich etwa für Prüfungen in projekt- oder problemorientierten Veranstaltungsformaten, in denen Studierende verschiedene fachliche, aber auch überfachliche Kompetenzen erwerben sollen. So lassen sich hier z.B. ein Wissenstest (individuelle Leistung) mit einer Präsentation (Gruppenleistung) und/oder einem Ergebnisbericht kombinieren. Geht es um die Überprüfung der sozialen Kompetenz dürfen auch gemeinsame Noten vergeben werden (§ 16/ 5). Die Zusammenführung der Leistungen in einer abschließenden Note obliegt dann dem Lehrenden.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung von semesterbegleitenden Studienleistungen, die freiwillig, mit Bonus bis zu 20% oder auch verpflichtend sein können (vgl. §17). Mit diesen können Studierende darin unterstützt werden, sich bereits vor den abschließenden Prüfungen mit den Veranstaltungsinhalten auseinanderzusetzen.

Auch der Einsatz computerbasierter Prüfungen ist nun in der Prüfungsordnung geregelt (vgl. § 18)

Kommen Sie gerne auf uns zu,

…, wenn Sie dazu Fragen haben, ob und wie ein bestimmtes Prüfungskonzept mit der Prüfungsordnung überein stimmt oder

…, wenn Sie allgemein Anregungen für Ihre Prüfungsgestaltung wünschen.

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