Das ZLL unterstützt durch seine für die Weiterentwicklung der Lehre an der TUHH eingeworbenen Drittmittel Institute u. a., um studentische Hilfskräfte (SHKs) für Projekte zur Weiterentwicklung der Lehre einzustellen. Eine Förderung kann z. Zt. nur im Rahmen von durch das ZLL geförderten Maßnahmen zur Internationalisierung der Lehre (z. Zt. bis Ende 2022) beantragt werden.
Förderfähig sind Anträge, bei denen SHKs im Rahmen der Internationalisierung von lehrinnovativen Maßnahmen Lehrende unterstützen, so z. B. bei der Erstellung von Materialien zur Einführung innovativer Lehr-Lernmodelle, beim Design von eLearning-Modulen, bei der Umstellung auf Online Lehre, bei Umfragen und Evaluationen sowie deren Auswertung sowie bei Dokumentationen oder Programmieraufgaben. Nicht unterstützt werden können Standardaufgaben und Aufgaben, die bei jedem erneuten Durchlauf der innovierten Veranstaltung anfallen. Bei der Antragstellung muss deutlich werden, dass die Maßnahmen nachhaltig sind, d. h. nach Abschluss der SHK-Förderung vom Institut selbst getragen werden können.
Damit der Antrag förderfähig ist müssen folgende Kritierien erfüllt werden:
- Modul(e) ist im Masterbereich (oder fünftes bis sechstes Fachsemester des Bachelorbereichs)
- Weiterentwicklung von und Umstellung auf PBL oder Challenge-Based Learning Lehr-Lernsettings
- Englischsprachige Module, die auch für (mind.) Studierenden anderer ECIU Universitäten offen sind
- SDG 11 passend
- Bereitschaft sich an weiteren Pilot-Projekten (näheres dazu gerne im Gespräch) zu beteiligen
Antragsberechtigt sind Professor*innen sowie Oberingenieur*innen der TUHH.