Bis wann muss ich eine Vertiefungsrichtung gewählt haben? Die Wahl muss erst bei der Anmeldung zur ersten Klausur aus der Vertiefungsrichtung getroffen werden. Das Semester spielt dabei keine Rolle.
Wie wähle ich eine Vertiefungsrichtung? Prüfungsordnungen bis einschließlich Version 2014/15: Die Vertiefungsrichtung wird in der Selbstbediegungsfunktion vom Studierenden selbst ausgewählt. Bei technischen Problemen bei der Auswahl der Vertiefungsrichtung wenden Sie sich bitte an das User Service Center: servicedesk(at)tuhh.de
Prüfungsordnungen ab Version 2015/16: Die Vertiefung bzw. der Schwerpunkt wird über die Prüfungsanmeldung gewählt. Zu Beginn sind alle Prüfungen der jeweiligen Vertiefungsrichtungen bzw. Schwerpunkten in der Selbstbedienungsfunktion sichtbar. Wählen Sie die Prüfung aus Ihrer gewünschten Vertiefung bzw. Ihrem Schwerpunkt. Sobald Sie eine Prüfung gewählt haben, werden die Prüfungen der anderen Vertiefungen/Schwerpunkte nicht mehr angezeigt.
Sollten während der Prüfungsanmeldungsphase Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt und sofort an das Rechenzentrum: servicedesk+tune(at)tuhh.de
Fragen zum Auslandssemester
Wann kann ich am sinnvollsten ein Auslandssemester einlegen? Zeitlich eignen sich das 5. und 6. Fachsemester am besten.
Wie ist das allgemeine Vorgehen zur Anerkennung von Modulen? Vor dem Auslandsaufenthalt müssen Sie ein Learning Agreement abschließen. Kommen Sie mit einem Vorschlag (ausländische Vorlesungen und zu ersetzende TUHH-Module) auf den Studiengangsleiter zu.
Welche Module können anerkannt werden? Alle, mit folgender Ausnahme: Die Kernmodule der Semester 1-4 können im Ausland NICHT belegt werden. Für das Kernmodul Regelungstechnik im 5. Semester ist die Zustimmung des Modulverantwortlichen an der TUHH notwendig.
Inhaltlich machte es Sinn, vor allem Module des 5. und 6. Fachsemesters der Vertiefung zu wählen. Die Module NTW und Betriebswirtschaftslehre eignen sich auch sehr gut.
Muss die Vorlesung im Ausland identisch mit dem zu ersetzenden TUHH-Modul sein? Nein. Sie muss jedoch im Umfang mindestens dem TUHH-Modul entsprechend und inhaltlich eine ausreichend große Schnittmenge mit dem TUHH-Modul besitzen.
Ich möchte im Ausland eine Vorlesung hören, zu der es in meiner Vertiefung kein entsprechendes Modul gibt. Dies kann anerkannt werden, wenn es inhaltlich passend ist und an der TUHH ein Wahlpflichtmodul ersetzt.
Fragen zu Äquivalenzregelungen älterer Kohorten
Ersatzleistung für das Modul „Programmieren in C“
Hintergrund: Das Modul „Programmieren in C (2LP)“ wird ab dem WS21/22 nicht mehr als eigene Veranstaltung angeboten. Die Inhalte sind nun Teil des Moduls „Informatik für Ingenieure – Einführung & Überblick“.
Regelung: Studierenden der Studiengänge AIW (Kohorte WiSe 20/21 und älter) und GES (Kohorten WiSe 19/20 und älter), welche das Modul „Programmieren in C“ noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, wird folgende Ersatzleistung angeboten:
Durch ein erfolgreiches Absolvieren der Testate des Moduls „Informatik für Ingenieure – Einführung & Überblick“ wird das Modul „Programmieren in C (2LP)“ als bestanden gewertet. Eine Teilnahme an der Prüfung „Informatik für Ingenieure – Einführung & Überblick“ ist hierzu nicht notwendig. Für die Verbuchung des Leistungsnachweises ist es notwendig, sich zum Modul „Programmieren in C“ anzumelden. Prüfer ist Prof. Fey.